Wir erstellen für Sie Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 BauGB für die nachfolgend genannten Verwendungszwecke:
im privaten Bereich:
- Kauf und Verkauf von Immobilien;
- Übertragung von Immobilien in Fällen der Erbregelung oder zur Bestimmung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen;
- Vermögensfeststellung aus Gründen der Beleihung oder Finanzierung;
- Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung;
- Bestimmung von Leistungspflichten bei der Begründung von Leibrenten oder Grunddienstbarkeiten;
- Entschädigungsermittlung im Zusammenhang mit Wegerechten, Notwegerechten oder Grenzüberbauungen;
- Ermittlung des Versicherungswertes von Gebäuden;
- Ermittlung des Beleihungswertes,
im steuerlichen Bereich:
- Betriebsaufgaben und Überführung von betrieblich genutzten Immobilien in das private Vermögen;
- Reduzierung bzw. Überprüfung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern;
- Einheitswertermittlung und Wertbestimmung in sonstigen Fällen der Besteuerung,
im öffentlich-rechtlich oder im gesetzlich geregelten Bereich:
- Zwangsversteigerungen;
- Bodenordnungsverfahren in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten;
- Entschädigungsansprüche aufgrund Enteignung oder aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe im Zusammenhang mit Rechtsverlusten oder Vermögensschäden;
- Anspruchsregelung gemäß den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aufgrund Unterhaltsverpflichtung.
In allen Bereichen werden Rechte, Lasten und deren Auswirkungen berücksichtigt z.B.:
- Wohnungsrechte
- Wegerechte / Baulasten
- Nießbrauch,
- Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen),
- Denkmalschutz.
Weiter finden Berücksichtigung:
- ungünstige Grundrisse (gefangene Räume / Durchgangszimmer)
- überhohe oder zu niedrige Räume,
- Baumängel und -schäden,
- Altlasten und sonstige Bodenverunreinigungen,
- notwendige Maßnahmen im Hinblick auf die Energieeinsparverordnung,
- die Erschließungs- und Beitragssituation,
- oder sonstige wertbeeinflussende Umstände.

